Allgemeine Geschäftsbedingungen

     1. Geltungsbereich

Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB). AGB des jeweiligen Geschäftspartners (kurz „Kunde“) gelten nur, wenn wir diese firmenmäßig gezeichnet schriftlich anerkennen.

 

2.  Angebote und Vertragsabschluss

2.1   Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung durch uns zu Stande. Insbesondere kommt ein Vertrag über eine Bestellung per E-Mail erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung unserseits zu Stande. Von uns bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden, wobei dies falls der Kunde sämtliche durch die Bearbeitung des Auftrags vor und nach der Stornierung entstandenen Kosten zu tragen hat.

 

2.2   Die von IT Service Schmidt erstellten Angebote basieren auf den Angaben der Hersteller. Daher können Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und andere Leistungsmerkmale Abweichungen aufweisen und sind lediglich als Annäherungswerte zu verstehen. Sie stellen auch keine Zusicherung von Eigenschaften durch IT Service Schmidt für Fremdprodukte dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich erklärt. Mündliche Nebenabreden sind ohne schriftliche Niederschrift und beiderseitige Bestätigung nicht verbindlich

 

2.3   Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen ausdrücklich auch dann kein Beschaffungs-risiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit unserem Lieferanten geschlossen haben. Wir verpflichten uns allerdings, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.

2.4   An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere vorherige Zustimmung weder überlassen noch zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind.

 

2.5   Sofern unsere Leistungen in der Lieferung von Waren bestehen, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.

3.  Preise und Zahlung

3.1   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung und Transport; diese sind gesondert zu zahlen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen ein-geschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


3.2   Die von IT Service Schmidt gelegten Rechnungen sind gemäß vereinbarten Zahlungsbedienungen, spätestens nach 14 Tagen fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem wir über sie verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Für den Fall, dass der Verzug des Kunden 20 Tage überschreitet, sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen, sowie das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

 

3.3   Wechsel und Schecks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel- bzw. Diskontspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Bei Lieferungen und Leistungen an Vertragspartner, an deren Zahlungsfähigkeit begründet Zweifel bestehen, behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder hinreichende Sicherstellung der Rechnungsbeträge auch nach Vertragsabschluss zu fordern.


4.  Lieferung

4.1   Soweit nicht ausdrücklich verbindliche Liefertermine schriftlich vereinbart sind, beginnen die Lieferzeiten mit dem Eingang der Auftragsbestätigung. Der Beginn der von uns angegebenen unverbindlichen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus, soweit dazu Mitteilungen und Erklärungen des Vertragspartners erforderlich sind.

4.2   Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.

 

4.3   Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Zulieferern eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

 

4.4   Derartige Leistungsstörungen berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so sind beide Vertragsparteien nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Treten Behinderungen ein, werden wir den Vertragspartner benachrichtigen.

 

4.5   Die Warenversendung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Wünscht dieser eine besondere Versandart, gehen Mehrkosten zu seinen Lasten. Für Beschädigung und Verlust während des Transportes haften wir nicht. Kosten für Selbstabholung werden nicht vergütet. Die Versicherung des Transportgutes erfolgt nur, wenn dies besonders vereinbart ist, und auch dann nur auf Kosten des Vertragspartners.

 

4.6   Sichtbare Abweichungen in der Menge der geleiferten Ware müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich bei IT Service Schmidt gemeldet werden. Verdeckte Mengenabweichungen sind innerhalb von vier Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an IT Service Schmidt zu richten. Die Annahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für die richtige Menge, die einwandfreie Verpackung und den ordnungsgemäßen Verladezustand.


5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hard- oder Software verantwortlich. Er hat weiteres für die Raum- und Gebäudesicherheit zu sorgen, insbesondere für den Schutz vor Wasser, Feuer und vor Zutritt Unbefugter. Der Kunde ist weiteres für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Durchführung des Auftrags benötigten Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, und uns auch sonst bei der Auftragserfüllung, insbesondere bei der Problemanalyse, zu unterstützen. Der Kunde ist verpflichtet, alle einschlägigen Gesetze (insbesondere das Pornographie- und Verbotsgesetz, das Strafgesetzbuch, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz, das Urheberrechtsgesetz, das Markenschutzgesetz sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), welche die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte regeln, zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung derselben zu übernehmen. Wir behalten uns vor, bei begründetem Verdacht auf Verletzung derartiger Gesetze durch den Kunden unverzüglich unsere Dienstleistung einzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, uns Störungen, Mängel oder sonstige Probleme im Zusammenhang mit unseren Leistungen umgehend zu melden und uns die Behebung zu ermöglichen. Ist das behobene Problem vom Kunden zu vertreten, sind wir jedenfalls berechtigt, die zur Behebung erbrachten Leistungen und Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber wird unverzüglich nach jeder wesentlichen Hard- und/oder Softwareänderung, Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von uns am IT-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung (Prüfung der gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit) noch gegeben ist, und das Ergebnis schriftlich festhalten. Der Kunde ist weiteres verpflichtet, uns Standortänderungen, Umbauten oder Änderungen der IT, die nicht durch uns oder einen von uns beauftragten Partner durchgeführt worden sind, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von uns übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich zu verwahren, sodass diese bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können. Es obliegt dem Kunden, für die Sicherung seiner Daten zu sorgen, die Sicherung fortlaufend zu aktualisieren und zu protokollieren. Erhöhtes Risiko für Datenverlust besteht insbesondere bei Neuinstallation von Software und bei Veränderung von installierter Software, weshalb der Kunde verpflichtet ist, vor jeder solchen Neuinstallation oder Veränderung von Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. In der Risikosphäre des Auftraggebers fallen die regelmäßige Datensicherung und deren Aktualisierung sowie die fortlaufende Protokollierung. Der Auftraggeber wird bei Datenverlust sämtliche Möglichkeiten der Datenrekonstruktion nutzen. Erfüllt der Kunde die genannten Mitwirkungspflichten nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder sonst nicht korrekt, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Mitwirkungspflichten frei.

6.  Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Frist beginnt mit dem Datum der Leistung bzw. der Lieferung.

6.2 Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Gewährleistung, wenn er Mängel unverzüglich schriftlich gerügt hat.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die fehlerhaften Waren auf eigene Kosten und eigene Gefahr zum Zweck der Begutachtung und gegebenenfalls Reparatur bzw. zum Umtausch zu uns zu befördern.

6. 4 Gewährleistungspflichtige Mängel werden innerhalb angemessener Frist von uns entweder durch Verbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Nur wenn weder Verbesserung noch Ersatzlieferung möglich ist, kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag verlangen.

6.5 Der Kunde hat uns bei der Mängelbehebung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

6.7 Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Änderungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe von Dritten oder vom Kunden selbst vorgenommen worden sind.

7.  Pflichten des Kunden

7.1 Wir haften dem Kunden für Sachschäden nur dann, wenn wir diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir haften nicht für mittelbare Schäden wie insbesondere entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, oder Ansprüche Dritter. Wir haften weiteres nicht für Datenverlust des Kunden, es sei denn, die Datensicherung ist ausdrücklich als Leistung vereinbart oder der Datenverlust wird durch uns zumindest grob fahrlässig verursacht. Insbesondere haften wir nicht bei Verstößen des Kunden gegen Pkt. 5. dieser AGB. Weiteres haften wir nicht für Schäden, die bei oder durch die Installation von vom Kunden gewünschter oder beigestellter Software auftreten.

7.2 Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend vom vorstehenden Absatz nicht ausgeschlossen, jedoch der Höhe nach begrenzt bis maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch € 10.000. Im Falle einer Haftung von uns ist ein Mitverschulden des Kunden stets angemessen zu berücksichtigen, insbesondere aufgrund von unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Sicherung des IT-Systems. Unzureichende Sicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es verabsäumt hat, das IT-System durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren, Hacker-Angriffe und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, zu schützen.

7.3 Schadenersatzansprüche verjähren zwölf Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis von Schaden und Schädiger hatte.

7.4 Soweit Dritte uns aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Anspruch nehmen, stellt der Kunde uns von allen hieraus entstehenden Ansprüchen frei.

8.      Geheimhaltung

      Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm von den jeweils anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnissen als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich  zu machen. Die mit uns verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.


9.  Datenschutz

Wir werden beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, sofern es in unserem Verantwortungsbereich liegt.

Wir sind hingegen nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Kunden in Auftrag gegebenen Datenverarbeitung im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an uns sowie der Verarbeitung solcher Daten durch uns ist vom Kunden, der uns die Daten überlässt, sicher zu stellen.

Wir ergreifen die zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten des Kunden gespeicherten Daten und Informationen des Kunden gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Wir sind jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.

Mit Abschluss des Vertrags erteilt der Kunde seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall auch an Unterauftragnehmer, welche bei der Abwicklung dieses Auftrags eingebunden werden, übermittelt werden dürfen.